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Fördermittel für barrierefreie Bäder

Nutzen Sie staatliche Förderung für Ihre Badsanierung

Wenn Sie eine Badsanierung planen und dabei Wert auf Barrierefreiheit legen, können Sie verschiedene Fördermittel von KfW, Kranken- und Pflegekasse und aus länderspezifischen Förderprogrammen beantragen. 

Wir beraten Sie individuell

Die Fördermöglichkeiten für eine Badsanierung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, können Sie bei der KfW Fördermittel von bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen beantragen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in Ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden.

Die Mindestanforderungen für eine Förderung

Raumänderungen

  • Mindestgröße Bad: 1,80 m x 2,20 m
  • Bewegungsfreiheit: Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
  • Türen: nach außen zu öffnen oder Schiebetür - müssen von außen entriegelbar sein

Dusche/Badewanne

  • Dusche: bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
  • Bodenbelag: rutschfest oder rutschhemmend
  • Badewanne: max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.

WC

  • Waschbecken: min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen
  • WC: Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar

Footer - Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Kontakt

Jörg Esser
Lange Straße 7
52441 Linnich

Telefonisch erreichbar unter:
02462 202 97 81
0179 495 00 51

E-Mail: info@esser-bad-heizung.de

Öffnungszeiten

Montag – Freitag:
08:00 – 17:00 Uhr 

Kontakt

Hans Jörg Esser
Lange Straße 7
52441 Linnich

Telefonisch erreichbar unter:
02462 202 97 81
0179 495 00 51

E-Mail: info@esser-bad-heizung.de

Öffnungszeiten

Montag – Freitag:
08:00 – 17:00 Uhr 

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